Grundsätzlich haben sie keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Es gibt jedoch eine Ausnahme für die Kostenübernahme bei Erwachsenen. Bei einer kieferorthopädischen Behandlung, die vom medizinischen Standpunkt her erforderlich ist und in Verbindung mit einer Zahn-/Kieferfehlstellung steht und eine Kombination von Zahnbewegungen mittels einer Spange und einer chirurgischen Verlagerung eines oder beider Kiefer durch einen operativen Eingriff benötigt, werden die anfallenden Behandlungskosten von der Gesetzlichen Krankenversicherung auch bei Erwachsenen bezuschusst. Dies ist im Einzelfall mit der entsprechenden Krankenversicherung zu klären.
Je nach Versicherungsvertrag oder -tarif gehört eine KFO-Behandlung im Einzelfall zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung. Vor der kieferorthopädischen Behandlung sollten Versicherte also immer klären, ob und in welcher Höhe sich Erstattungsstellen beteiligen.
Steuerlich absetzbar.
Ihre Zahnbehandlung ist steuerlich absetzbar. Die Behandlung kann in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Wenn die Behandlung den so genannten Freibetrag überschreitet, können die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung – sowohl für Erwachsenen als auch für Kinder – steuerlich geltend gemacht werden.